Häufig gestellte Fragen

Besteht die Möglichkeit den Höhenunterschied zwischen Fahrerkabine und zweiter Sitzreihe auszugleichen? expand_more

Gerade in vielen Kastenwägen ist die Fahrerkabine im Gegensatz zum hinteren Teil des Fahrzeugs erhöht. Da viele Kunden allerdings gerne den Fahrersitz drehbar machen möchten um mit den hinteren Mitfahrern zusammen an einem Tisch zu sitzen ist es wichtig, genau diesen Höhenunterschied auszugleichen, damit alle Fahrer auf einer Ebene sitzen können. Mit unserem VS Protect 115 Light ist es uns möglich, genau diesen Höhenunterschied auszugleichen.

Gibt es ein Komplettpaket? expand_more

Komplettpaket bedeutet, dass wir nicht nur den Gurtbock montieren, sondern eine komplette Sitzgelegenheit anfertigen (inkl. Polster, Kopfstützen)

Was bedeutet Standardposition und wie flexibel bin ich bei der Montage des Gurtsystems? expand_more

Standardposition bedeutet ca. 130cm hinter dem Fahrersitz. Die Position setzt voraus, dass sowohl die hinteren als auch die vorderen Passagiere mit ausreichend Beinfreiheit an einem Tisch sitzen können, der sich hinter dem Fahrersitz befindet.

Das Gurtsystem kann aber auch an jedem anderen Ort in Ihrem Fahrzeug verbaut werden.

Können die Rückhaltesysteme an Privatpersonen versendet werden? expand_more

Wir versenden unsere Rückhaltesysteme nicht an Privatpersonen, da wir in die Haftung gezogen werden könnten, falls etwas nicht richtig montiert wird und dadurch etwas passieren sollte.

Kann ich im Anschluss an die Montage des Rückhaltesystems in meinen Kastenwagen die Sitzplatzerweiterung eintragen lassen? expand_more

Die normale Vorgehensweise wäre, dass Sie nach dem Einbau des Gurtbocks ihr Fahrzeug wieder mitnehmen, vollständig ausbauen und dann zur Eintragung der Sitzplatzerweiterung, sowie der Nutzungsumschreibung vom LKW / geschlossenem Kastenwagen zum Freizeitmobil wieder zu uns kommen.

Wie viele Sitzplätze kann ich nachrüsten? expand_more

Sie können zwischen einem bis sechs weitere Sitzplätze nachrüsten. Dabei die Zuladung ihres Fahrzeugs mit ausschlaggebend.

Fragen zum Thema TÜV
Wie ist die normale Vorgehensweise nach der Montage? expand_more

Wir arbeiten schon seit mehreren Jahren mit dem TÜV Süd zusammen und wissen worauf es ankommt, wenn es darum geht euer Fahrzeug als Wohnmobil mit erweiterten Sitzen zuzulassen.

Nach der Montage nehmen Sie ihr Fahrzeug wieder mit und bauen es vollständig aus.

Wenn ihr Kastenwagen fertig ausgebaut ist kommen sie wieder zu uns und wir kümmern uns um die Sitzplatzerweiterung, gerne auch die Nutzungsumschreibung vom LKW/geschlossenen Kastenwagen zum Wohnmobil, oder auch die Gasprüfung.

Warum wir die Sitze nach der Montage nicht gleich eintragen lassen können? expand_more

Das hat mehrere Gründe. Wenn Sie beispielsweise nur einen Gurtbock von uns einbauen lassen, wird es schon alleine deshalb schwer eine Sitzplatzerweiterung eintragen zu lassen, da noch gar keine Sitze da sind. Aber auch wenn wir ihnen eine komplette Sitzgelegenheit bauen wird das mit der Eintragung noch nicht klappen, da erst gewisse Sicherheitsvorkehrungen für die hinteren Mitfahrer getroffen werden müssen (Fenster als Fluchtmöglichkeit, Verkleidung im hinteren Bereich um der Verletzungsgefahr zu entgehen, ein Podest, wenn sie einen Höhenunterschied zwischen Fahrerkabine und hinterem Bereich haben uvm.)

TÜV Gutachten bei schon ausgebauten Wohnmobilen expand_more

Nach der Montage eines neuen oder weiteren Gurtbockes inkl. der Schreiner- und Polsterarbeiten in ihr Wohnmobil bzw. ausgebauten Kastenwagen kann das Fahrzeug umgehend dem TÜV vorstellig werden und die Sitzplatzerweiterung wird erlangt.

Sind die Gurtböcke TÜV geprüft? expand_more

Ja, unsere Gurtböcke sind alle TÜV geprüft.

Kann ich den TÜV auch bei euch machen lassen? expand_more

Die Eintragung der weiteren Sitze ist ausschließlich bei unserem kooperierenden TÜV Gutachter vorzunehmen.

Bekomme ich TÜV auf meine Sitze? expand_more

Wenn alles sicher und vorschriftsgemäß eingebaut wurde, steht im Normalfall einer positiven TÜV Abnahme nichts im Wege.

Rechtliche Anforderungen an Sitzplätzen je nach Baujahr des Fahrzeugs
Zulassung des Fahrzeugs vor 1992 expand_more

alle Sitze benötigen bauartgenehmigte Sicherheitsgurte mit entsprechenden Verankerungspunkten sowie geeignete Abstützungen, wenn die Sitze quer zur Fahrtrichtung montiert werden.

Zulassung des Fahrzeugs nach dem 1.1.1992 expand_more

Hier gelten die gleichen Anforderungen wie zuvor. Zusätzlich müssen auf den vorderen äußeren Plätzen Dreipunktgurte verbaut werden. Auf den übrigen Plätzen reichen Beckengurte. Sitze, die während der Fahrt nicht benutzt werden dürfen, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Es werden Kopfstützen empfohlen.

Zulassung des Fahrzeugs nach dem 1.10.1999 bis 2,5 Tonnen: expand_more

Es muss ein 3-Punkt-Automatikgurt auf den vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung verwendet werden, ebenso auf den hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung.

Zulassung des Fahrzeugs nach dem 1.10.2004 bis 2,5 Tonnen: expand_more

Alle Sitze, die während der Fahrt genutzt werden können, benötigen Automatik-3-Punkt-Gurte.

Zulassung des Fahrzeugs ab dem 20.10.2007 expand_more

Es sind keine Sitze quer zur Fahrtrichtung erlaubt. Somit nur noch in Fahrtrichtung, mit 3-Punktgurt und Kopfstütze. Für Kindersitze ist eine Isofixhalterung zu empfehlen.

Begriffserklärungen / Glossar
Gurtbock expand_more

Ein Gurtbock ist der Träger des 3-Punkt Sicherheitsgurtes aus Aluminium oder Metall. Er dient zum nachträglichen Einbau in ihr Reisemobil, wobei die bisherige Sitzbank weiter verwendet werden kann, beim Neuausbau auch z.B. die Vordersitzbank oder eine individuelle Sitzbank nachgerüstet wird. Zum Gurtbock gehören auch die Kopfstützen und die Befestigungsmöglichkeit für Kindersitze. Die 3-Punkt-Gurte werden verdeckt in der geführt, dadurch ist kein Verdrehen der Gurte möglich.

Isofix expand_more

Isofix ist ein besonders sicheres und einfach zu bedienendes Befestigungssystem für Kindersitze in Automobilen, bei dem eine starre Verbindung zwischen Gurtbock und Kindersitz hergestellt wird. Mit ISOFIX ist das Risiko, einen Kindersitz falsch zu installieren, geringer als bei Verwenden des Sicherheitsgurts. Alle Gurtbocksystem von VSR können mit einer Isofix Halterung ausgestattet werden.

Kopfstütze expand_more

Kopfstützen bei Autositzen können die Unfallfolgen ebenfalls mindern. Richtig eingestellt, stabilisieren sie bei einem Aufprall den Kopf – und können so insbesondere Nackenverletzungen wie Schleudertraumen verhindern. Nicht bei allen Wohnmobilen sind Kopfstützen pflicht, es empfiehlt sich jedoch diese Einzubauen und auch zu verwenden. VSR bietet dazu Kopfstützen zum nachträglichen Einbau in Ihr Wohnmobil an.